Oft erfahren Eltern erst durch die Schule oder das Gericht von Straftaten und Gewalthandlungen ihrer Kinder, die ihr delinquentes Verhalten so lange zu verheimlichen versuchen, wie es nur irgend geht. Droht dann ein Schulverweis oder eine Gerichtsverhandlung, sind beide Seiten meist überfordert. Enttäuschung und Hilflosigkeit seitens der Eltern und der Scham des Jugendlichen machen einen konstruktiven Umgang mit der Situation fast unmöglich. In der offenen Sprechstunde haben betroffene Eltern die Möglichkeit, ihre Sorgen mitzuteilen und Unterstützungsmöglichkeiten zu erörtern.
Angebote: Sprechstunde und Beratung, Vermittlung zwischen Eltern, Schüler/innen und Lehrer/innen; Nachbetreuung von AKT-Teilnehmer/innen.
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